Maskenpflicht gilt
Bitte beachten Sie, dass in hessischen Arztpraxen weiterhin Maskenpflicht besteht und tragen Sie in unserer Praxis eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske.
Begleitpersonen müssen getestet sein
Möchten Sie aus wichtigem Grund (Schwangerschaft, Minderjährigkeit/Betreuungsverhältnis oder Sprachbarriere, uvm.) eine Begleitperson mitbringen, soll diese einen aktuellen Corona-Schnelltest vorweisen können. Test-Stationen gibt es in der Nähe unserer Praxis.
Bitte denken Sie an diese Unterlagen
Falls Sie neu bei uns sind, bringen Sie bitte wichtige Befunde insbesondere die Krebs-Vorsorgebefunde von 2020/2021 mit.